BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


30. Juni 2015

Ungetrübtes Badevergnügen in Seen und Flüssen

Kategorie: Natur, Urlaub und Reisen
Nackte Füße vor Wasser, Foto: B. Eckholdt / pixelio.de

Erst informieren, dann schwimmen. Foto: B. Eckholdt / www.pixelio.de

Algenblüten, Bakterien oder auch Gülle-Einträge aus der Landwirtschaft belasten immer wieder einzelne Seen. Zwar wird regelmäßig die Wasserqualität von deutschen Seen und Flüssen als gut bewertet. Aber nicht jede Badestelle wird bei den Testverfahren erfasst.

Bedenkenlos schwimmen kann man in glasklaren Seen. Grüne Algen, die sich bei hoher Sonnen­strahlung im Wasser schnell vermehren, sind nicht besonders einladend, aber in der Regel ungefährlich. Vorsichtig sollte man bei trübem und blau schim­merndem Wasser sein: Es könnte sich um Blaualgen handeln, die beim Verschlucken oder bei Hautkontakt schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Vor allem Kinder sind gefährdet.

Ein faulig riechender See hat einen extrem niedrigen Sauerstoffgehalt. Pflanzen und Tiere sind abgestorben und bieten Bakterien eine ideale Lebensgrundlage.

Trotz guter Wasserqualität ist Vorsicht geboten

In vielen deutschen Flüssen reicht die Wasserqualität zum Baden aus. Dies gilt auch für große Abschnitte der Elbe oder des Rheins – beide Flüsse waren lange Zeit durch Industrieeinträge schwer kontaminiert. Nicht zu empfehlen ist das Schwimmen beispielsweise in den Abschnitten der Werra, die durch den Kalibergbau versalzen sind.

Vorsicht ist besonders bei Niedrigwasser geboten, da dann die Wasserqualität der Flüsse erheblich sinken kann. Gefahr entsteht zudem durch gefährliche Strömungen, die man an der Wasseroberfläche oft kaum erkennt. Wichtig ist, vor allem nicht zu weit raus zu schwimmen, die eigenen Kräfte richtig einzuschätzen und Kinder immer im Blick zu haben – Vorsicht kann hier Leben retten.

Stand: Juni 2015

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Quelle: http://darmstadt.bund.net/nc/service_und_beratung/unsere_oekotipps/oekotipps/detail/artikel/ungetruebtes-badevergnuegen-in-seen-und-fluessen-31/