Vor mehr als 30 Jahren, kurz nach Gründung des BUND Hessen und des BUND in der Region, hat der BUND als einziger Naturschutzverband gegen den autogerechten Ausbau der Bundesstraße B426 zwischen Darmstadt-Eberstadt und Mühltal geklagt und dadurch eine Minimierung der Planung erreicht. Damals sollte dem Autoverkehr der gesamte Felsnasenhang weichen.
BUND: Geschwindigkeitsbegrenzung anstatt Radweg
Als das Planfeststellungsverfahren für den Radweg vor etwa 20 Jahren lief, beteiligte sich der BUND ebenfalls ablehnend daran. Damals sollte der Radweg im Bereich der Felsnase auf halber Hanghöhe über mehrere Hundert Meter verlaufen. Dazu hätten dort nicht nur die Bäume vollständig gefällt und der halbe, auch geologisch interessante Hang (was ein wichtiges Argument war) abgetragen und mit Betonstützmauer versehen werden müssen.
Der BUND argumentierte auch damit, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Autoverkehr auch wegen der Radfahrer dort bleiben soll und dass das vertretbar ist angesichts der Schäden, die ansonsten der Natur zugefügt werden müssten.
BUND gegen den Ausbau des Waldwegs als Radautobahn
Der vorhandene Waldweg wird ohnehin im jetzigen Zustand gerne als Spazier(fahrt)weg genutzt. Und so soll es, nach Ansicht des BUND, auch bleiben.
Jahre später kam dann ein ausgebauter (asphaltierter) und auch beleuchteter Waldweg durch den Wald für den Radverkehr ins Gespräch, da das schwarz(gelb)e hessische Verkehrsministerium unbedingt einen Radweg haben wollte - "entweder das oder die alte Planung mit vollständigem Felsnasenabtrag". Ein einleuchtendes Argument für einen Radwegausbau "mit bundesstraßenbegleitendem Planungsniveau" wäre, dass auch eine soziale Kontrolle für die Radfahrer abseits der Straße gegeben sein muss. Dabei braucht man nicht nur an alleinradelnde Frauen zu denken, sondern auch ein Sturz ist möglich. Auch heute hat noch nicht jede/r ein Handy dabei oder kann es nach einem Sturz noch bedienen.
Beleuchtung im Wald bedeutet für die Natur einen schwerwiegender Eingriff (Insekten...). Fester Belag und Stützmauern für viele Tiere unüberwindbare Barrieren.
Auch im Wald hätten betongestützte Hangsicherungen für den Ausbau als „anerkannter“ Straßen-Alternativ-Weg betrieben werden müssen, damit Radfahrer nicht in den Bach abrutschen.
Auch etliche Bäume hätten dort für den Wegeausbau weichen müssen. Die Laichwanderung von Amphibien zum Bachgebiet in der Senke wären durch den Weg und die Stützmauer verbaut worden.
Der radwegekonforme Waldweg -Ausbauwäre also keine Lösung für das Verkehrs- und Naturschutzproblem gewesen. Der BUND plädierte wieder dafür, nichts zu machen, nichts zu bauen.
Verkehrliche Gründe gegen einen Waldwegausbau als Radautobahn
Die Führung des Radverkehrs im Wald als Waldautobahn mit zweimaliger ampelgestützter Querung der Bundesstraße und insbesondere die alte Planung mit der Führung des Weges am Felsnasen-Hang lehnt(e) der BUND ab. Alle Straßenquerungen bedeuten ein Risiko.
BUND untestützte Vorschlag des Naturschutzbeirates auf Alternative
Der Naturschutzbeirat lehnte - wie der BUND auch - die "kleine" Felsnasenlösung des Radwegs ab, ebenso auch den Ausbau des (Rad-)Spazierwaldwegs als Radautobahn. Der Beirat, der nur beratende Funktion hat, schlug stattdessen vor, den Radweg auf der der Felsnase gegenüberliegenden Seite zu führen und/oder dort entsprechend abzumarkieren. Aufgrund der Engstelle wurde dafür plädiert, die Geschwindigkeitsbegrenzungen beizubehalten.
Leider wurde von keiner Seite diesem Vorschlag gefolgt oder ersnthaft geprüft. Und das amtliche Verfahren, da der Eingriff geringer war als der planfestgestellte Radweg mit Abtrag der Felsnase, im vereinfachten Verfahren weitergeführt - ohne Einflussmöglichkeit der Verbände und Bürger.
Klagechance gegen den "kleineren" Eingriff an der Felsnase als gering eingestuft worden
Gegen den Kompromiss dieser Planung, der dann vor knapp zehn Jahren kam, legte der BUND keinen rechtlich wirksamen Widerspruch ein: Durch die gesetzlichen Änderungen im Klageverfahren hätte sofort Klage vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden müssen. Ein (durch den AK Recht des BUND geprüfter) Klageerfolg gegen die dann 2013 zur Realisierung anstehende Planung war nicht gegeben:
Denn, leider wäre das Gericht der Argumentation der Straßenverkehrsbehörde (Wirschftsministerium) wohl gefolgt: Dieser „Kompromiss“ wäre besser für die Natur als die vorigen rechtswirksamen und nicht mehr beklagbaren Planungen. Der Eingriff wäre also geringer als beim Bau der Ursprungstrasse im Hang der Felsnase und auch beim Ausbau des Waldwegs als ashaltierte, abgestützte und beleuchtete Radautobahn.
Baubeginn zur Wahrung der Fristen
2013 führte der eigentliche Baubeginn an der Felsnase und dem zwischenzeitlich wegen Asbestbelastung erfolgten Baustopp durch das Verkehrsministerium zu heftigen Diskussion. Bereits schon im Vorjahr waren Büsche und Bäume am Hang weitgehend gerodet worden.
Juristisch ergab sich für den BUND keine neue Sachlage, die eine Klage für den BUND ermöglichen hätte können. Sachlich wurden und werden diese Rodungen und Erdarbeiten vom BUND abgelehnt.
Wie geht es weiter?
Die Meinung des BUND, nicht zu bauen, zu belassen wie es ist und nur zugunsten der Radfahrer die enge Fahrbahn umzumarkieren, bleibt. Die Position hat sich nicht geändert. Auch nicht die Position, den Waldweg als reinen Spazier(rad)weg zu erhalten und seine Benutzung in den Willen von allen Einzelnen zu stellen - auch im Sinn der im Zuge der Änderung des Waldgesetzes 2013 so großartig von ADFC- und Radsportverbänden probagierten gegenseitigen Rücksichtnahme von Fußgängern und Radlern...
Wann die Politik entscheidet, ggf. ein neues Verfahren mit Beteiligungsmöglichkeit zu eröffnen, bleibt offen.