Regeln für ein demokratisches Miteinander im Interesse des Natur- und Umweltschutzes

  • Welche Ziele verfolgt der BUND?
  • Wie arbeitet er?
  • Wie wird Demokratie im BUND gewährleistet?
  • Welche Gremien und welche Organisationsstrukturen gibt es?

Das alles – und mehr – regeln die Satzungen des BUND.

Der BUND e.V. hat 16 Landesverbände analog den Bundesländern.

Hier finden Sie Links auf die Satzungen des Bundes- und Landesverbandes sowie auf die Satzung des Kreisverbandes Darmstadt:

Satzung des BUND e.V. (pdf. 100 KB) in 17 Paragraphen

Der Kreisverband Darmstadt ist eine nach dem Vereinsrecht nicht selbstständige Untergliederung des

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
D-60599 Frankfurt am Main
Fon 069 677376-0
Fax 069 677376-20
bund.hessen@bund.net

www.bund-hessen.de

https://www.facebook.com/BUND.Hessen

twitter.com/BUND_Hessen

Vereinsregister:

73 VR 7003
Amtsgericht Frankfurt

Satzung des BUND Hessen (pdf. 136 KB)

Satzung des BUND KV Darmstadt, geändert am 12. Mai 2014 (140 KB, PDF)

Wesentliche Änderungen an der Satzung gegenüber der Satzung der Mitgliederversammlung vom 22. März 2010: der bis dahin OV Darmstadt wurde KV Darmstadt


Satzungänderungsvorschlag Mitgliederversammlung 2019

Geändert wurden

in Paragraph 5 Mitgliederversammlung Absatz 1 und
in Paragraphen 7 Vorstand etc. die Absätze 2) und 4).

§ 5 Absatz 1, alt:
1) Jeweils im ersten Quartal des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

 Vorschlag neu:
1) Jeweils im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

 § 7 Absatz 2), alt:

Die Amtszeit des Vorstands beträgt 3 Jahre.

Vorschlag neu:
Die Amtszeit der Vorstandmitglieder beträgt jeweils drei Jahre.

Absatz 4), alt:
Der amtierende Vorstand führt die Geschäfte nach Ablauf der Amtsperiode bis zur Neuwahl fort.

Vorschlag neu:
Amtierende Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte nach Ablauf ihrer Amtsperiode bis zur Neuwahl fort.

Begründung: Die Änderungen ermöglichen eine größere Flexibilität in der Wahl des Termins ohne begründete Verschiebung und eine Kontinuität der Arbeit des Vorstands.