Geändert wurden
in Paragraph 5 Mitgliederversammlung Absatz 1 und
in Paragraphen 7 Vorstand etc. die Absätze 2) und 4).
§ 5 Absatz 1, alt:
1) Jeweils im ersten Quartal des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Vorschlag neu:
1) Jeweils im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
§ 7 Absatz 2), alt:
Die Amtszeit des Vorstands beträgt 3 Jahre.
Vorschlag neu:
Die Amtszeit der Vorstandmitglieder beträgt jeweils drei Jahre.
Absatz 4), alt:
Der amtierende Vorstand führt die Geschäfte nach Ablauf der Amtsperiode bis zur Neuwahl fort.
Vorschlag neu:
Amtierende Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte nach Ablauf ihrer Amtsperiode bis zur Neuwahl fort.
Begründung: Die Änderungen ermöglichen eine größere Flexibilität in der Wahl des Termins ohne begründete Verschiebung und eine Kontinuität der Arbeit des Vorstands.