Wespen- und Hornissenberatung

Sind Wespen gefährlich? Die Wespen- und Hornissenberatung hilft bei Ihrem Wespenproblem

Adressen der Wespenberater und der Umsiedlerin des BUND Darmstadt finden Sie unter Adressen

Wespen und Hornissen sind äußerst nützlich, meist harmlos und haben ihren festen Platz im Naturgefüge, daher sind sie grundsätzlich wie alle wilden Tiere geschützt.

Wespen dürfen wie alle "wilden" Tiere (und Pflanzen) laut § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht ohne vernünftigen Grund in ihrer Entwicklung gestört oder gar getötet werden.

Stört ein Nest am Standort, so helfen kleinere Umbauten am Nest oder das Umsiedeln eines Wespenvolkes mitsamt ihrem Nest an einen weniger störenden Standort, sich einen Sommer lang mit den schwarz-gelben Stachelträgerinnen zu arrangieren.

Wespen und Hornissen stechen nur, wenn sie sich oder ihr Nest bedroht fühlen. Richtiges Verhalten in Nestnähe löst 80 Prozent der befürchteten Konflikte von alleine (siehe Tipps auf der Seite des Faltblattes).

Wespen und Hornissen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst sterben sie ab und nur die im Herbst begatteten jungen Königinnen überwintern irgendwo – etwa in einem Mauseloch, in einem Mauerspalt oder in einer Baumhöhlung. Das alte, verlassene Nest kann im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr problemlos entfernt werden.

In der Region um Darmstadt (Hessen) können Teilnehmer/innen in Seminaren von den Hornissen- und Wespennestumsiedlungs-Experten Brigitte Martin vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Björn Kleinlogel aus Darmstadt Tipps erhalten und auch erlernen, bei Problemen mit Wespen, Hornissen oder Hummeln selbst zu beraten und/oder umzusiedeln. Beispielsweise werden die Seminare bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg oder anlässlich anschaulicher Vorträgen des BUND für Erwachsene, Kinder und Jugendliche angeboten.

Muss das Wespennest oder Hornissennest weg?

Wespenberater/innen und Hornissenberater/innen sind geschult, Arten zu erkennen und Situationen einzuschätzen. Bürgerinnen und Bürger, die sich von Wespen und/oder Hornissen bedroht fühlen und/oder ein (vermeintliches) Wespenproblem haben, können sich an sie wenden, um Rat einzuholen (Adressen siehe nächste Seite).

Nicht immer muss das Nest entfernt werden, wenn es am Haus, auf dem Dachboden, dem Balkon, im Garten, im Schuppen und dergleichen mehr Orten entdeckt wird.

Oft genügen die vorübergehende Absperrung eines Gartenteils mit provisorischem Zaun, Flatterband und Hinweiszettel, die Verlegung des Einflugloches, die Einmantelung des Wespennestes bzw. des Hornissennestes im Schuppen oder Dachboden mit Fliegendraht oder auch die Lenkung des An- und Abflugbetriebes durch eine alte Gardine, kleine Umbauten am Nesteingang auch bei Nestern im Boden oder ungünstigen Stellen oder andere kleine Hinweise, um eine Nest-Umsiedlung zu vermeiden.

Und nur in den allerseltensten Fällen ist die sachkundige Vernichtung eines Wespenvolkes durch einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfer wirklich notwendig.

Achtung Begriffsverwirrungen wie Umsiedlung - Entfernung - Bekämpfung

Insbesondere bei der Firmen-Werbung im Internet werden oft verharmlosende Begriffe gebraucht, wenn das Nest nicht am Ursprungsort bleiben kann und somit auch Maßnahmen zur Beeinflussung der Flugrichtung oder eine Ummantelung des Nestes nicht infrage kommen.

Fragen Sie nach, was gemeint ist!

Nur nur bei einer fachgerechten Umsiedlung des Nestes mit Eiern, Larven und Puppen und den dazu gehörenden Tieren kann die Entwicklung des Wespenvolkes am neuen Standort nahezu unterbrechungsfrei weitergehen. Hierzu werden die Flugtiere mitsamt der Königin eingefangen - hierzu dient ein spezieller Fangkasten - das Nest sorgfältig geborgen und beides zusammen an einen entfernten Ort gebracht. Dieser muss je nach Art mindestens vier Kilometer, besser mehr, Luftlinie vom Ursprungsstandort entfernt sein. Dort wird der Nestaufbau in einem speziellen Wespen- bzw. Hornissennistkasten durchgeführt und die Flugtiere aus dem Fangkasten wieder zum Nest gelassen. Um den Umsiedlungsstress zu kompensieren wird eine Startfütterung durchgeführt und auch nach der Umsiedlung die Entwicklung kontrolliert. Die Standplätze der Wespen- bzw. Hornissennistplätze sind abgesprochen. 

Eine Entfernung von Wespen ist nichts anderes als entweder die Vergiftung oder das Lebendeinfangen der Flugtiere ohne Nest und Freilassen an einem weit entfernten Ort (sodass die Tiere ihr Nest mit den darin befindlichen Larven und Puppen bei Ihnen nicht wiederfinden. Aber: die Tiere werden zwar nicht getötet, können umher vagabundieren, aber das Volk kann sich in der Regel nicht mehr stabilisieren, der Zusammenhalt ist nicht gegeben. Denn im Nest befindet sich die nächste Generation: Arbeiterinnen haben nur eine Flugzeit von nur etwa 6 Wochen und die Entwicklung vom Ei, über Larven- und Puppenstadium zum "fertigen" Tier dauert etwa genau so lange. Ohne "Pflege" verkümmert die Brut. Bleibt die Königin im Nest zurück, so kann sie diese Arbeit im fortgeschrittenen Stadium nicht mehr alleine bewerkstelligen. Aber: solange sie flugfähig ist, würde sich das Nest ggf. langsam wieder neu entwickeln.

Vertretbar ist der Lebendfang der einzelnen Königin bei sozial lebenden Wespen nur solange sie im frühen Frühjahr (Februar/März ggf. noch in den April hinein - je nach Wetterentwicklung) gerade erst mit der Nestgründung begonnen hat, sich noch keine Puppen im Nest befinden und möglichst auch noch keine winzigen Eier und Larven. Dann schafft sie an einem geeigneten entfernten Ort wahrscheinlich eine Neugründung. Eine Besonderheit stellen Feldwespen dar - dort gründen oft mehrere Königinnen (nur Königinnen überwintern einmalig) zusammen ein Nest. Schon kurz nach der Winterstarre können auch 20 Tiere an besonders günstigen Stellen auf einmal auftreten. Auch hier müssen alle Tiere mit Nest an einen neuen Ort umgesiedelt werden.

Meistens ist "Wespenentfernung" aber eine Umschreibung für die Vergiftung / der Bekämpfung der Wespen im Nest. Das Nest bleibt dann dort zurück. Wespenentfernung ist somit in der Mehrzahl aller Firmenwerbungen ein Abtöten von Wespen und der Larven im Nest. Meistens geschieht das mit Gift - das die Umwelt belastet und damit auch uns.
Und genau das ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle - insbesondere nach der Beratung - nicht notwendig. Für ein Abtöten müssen Sie sich an einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer wenden - siehe Adressen

Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt

Hornissen – wie auch alle Hummeln und Wildbienen – sind nach der Bundesartenschutzverordnung (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) noch strenger geschützt. Für eine Nestumsiedlung und diese nur aus wichtigem Grund – und nur durch sach- und fachkundige Personen – muss zuvor eine Genehmigung – nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Die Abtötung eines Hornissenvolkes darf nur durch eine besonders dafür ausgebildete Fachkraft nur mit einer zuvor – in Hessen bei den Unteren Naturschutzbehörden – eingeholten Sondererlaubnis im absoluten Ausnahmefall erfolgen, ansonsten stellt dieser Eingriff einen strafbaren Gesetzesverstoß dar, der mit sehr hohen Geldstrafen geahndet wird.

Bei der Wespenberatung können Sie aber auch erfahren, was Sie zum Wespenschutz und zum Schutz von Hornissen selbst im Haus und im Garten tun können.

Während der Treffen und auch bei Infoständen des BUND Darmstadt können Sie sich ein Faltblatt mit nützlichen Tipps im Umgang mit Wespen und Hornissen holen oder das Faltblatt auf der nächsten Seite anschauen oder runterladen.

Adressen – für eine Wespennest-Umsiedlung / Hornissennestumsiedlung und Beratung vor Ort für die Region im Rhein-Main-Neckar-Gebiet – finden Sie darüberhinaus auf der  Seite "Wespenberater in Darmstadt und Umgebung".

Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltungen zu diesem Thema unter den Menüpunkten "Termine" und "Kinder" und auch unter "Termine > Sonderveranstaltungen für Gruppen" bzw. speziell zu Wespen, Hornissen und Wildbienen unter diesem Menüpunkt "Veranstaltungsangebote Wespen, Hornissen, Wildbienen"!

Daneben finden Sie auf unseren Seiten noch Literaturtipps und Links, sowie Fotos von einer Futterstelle und ein kurzes Video von einer Umsiedlung.

Diese kurze Einführung schrieb: Wespen- und Hornissenberaterin Brigitte Martin vom BUND, Telefon 06151 37931, brigitte.martin@bund.net

Gesetzliche Grundlage des Wespen- und Hornissenschutzes - das Bundesnaturschutzgesetz

Hier können Sie sich das derzeit gültige Bundesnaturschutzgesetz vom Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, runterladen sowie einen Auszug daraus, der sich auf den Schutzstatus von Wespen und auf den darüberhinaus besonderen Schutz der besonders nach Artenschutzrecht geschützten Hornissen und Hummeln bezieht.



Naturschutz wählen – BUND-Mitglied werden, Foto: Thomas Stephan

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... zum Grünen Band des Lebens. Mehr zur Buchreihe (6 Bände) hier... Eindrucksvolle Bilder und Texte von Reiner Cornelius, dem BUND- Beauftragen für das Grüne Band.

Blaumeise schaut aus ihrem Nistkasten, Bild Viktor Stolarski, pixelio.de
Foto: Viktor Stolarski, pixelio.de

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